... ist ein kleiner, privat finanzierter, allgemeinnütziger, nicht eingetragener Tierschutzverein - Gnadenhof!

(eingetragen beim Finanzamt Neu-Ulm)

 

Wir kümmern uns um Haus-, Hof- & Wildtiere, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, bzw. Vereinen.

Mitbewohner/Ehemalige der Premacher-Arche sind/waren

z. B. Hunde, Katzen, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Waschbären, Waldkautz, Eichhörnchen, Turmfalken, etc.!

 

Über unsere Seite möchten wir versuchen verschiedenste Informationen rund um die Tierwelt zu publizieren - per LINK, oder direkt durch Veröffentlichungen von Artikeln.

 

Individuelle Fragen beantworten wir natürlich zusätzlich gerne.

Benützen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.

Vielen Dank!

 

Und - falls Sie z. B. auch mit dem Gedanken spielen sich einen Hund anschaffen zu wollen, beraten wir Sie sehr gerne.

(Tierheimhund, Züchter, Rasse, Familienhund, Wachhund, Ernährung, etc.)

Selbstverständlich kostenlos!

 

 

 

GESETZE:


Wildtier gefunden?

Jungtiere werden von den Eltern in der Regel (sind meist in der Nähe) weiter versorgt, auch wenn sie z. B. aus dem Nest gefallen sind!

Verletzt?

Beachten Sie bitte die Hinweise & Links unter "Tierschutz" und

§45 Abs. 5 BNatSchG! 


 

 

KRANKHEITEN: 


Hundekot gehört nicht auf die Wiese, aber ... 


 

Hier versorgt man nicht nur Ihre Haus- & Hoftiere sehr kompetent,

sondern hilft auch weiter bei Wildtierfunden!


 

 

JAGD:


Es gibt überall solche & solche, aber leider werden solche immer mehr ...


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.01.2013, der unanfechtbar ist, in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.

Mit einem wegweisenden Urteil entschied zuvor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 26. Juni 2012, dass Grundeigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, gegen ihren Willen die Jagdausübung auf eigenen Grundstücken zu dulden (Urteil des EGMR vom 26. Juni 2012 - 9300/07). Auf der Grundlage der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erklärte der EGMR die diesbezüglichen Bestimmungen des deutschen Jagdrechts für nichtig. 

 

 

TIERSCHUTZ:


 

 

TIERSCHUTZ-Vereine:


 

 

Kampfschmuser


 

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